Unternehmen

Egal, ob Sie Existenzgründer sind oder ein bestehendes Unternehmen erwerben, veräußern oder umwandeln möchten,  Ihr Weg zum führt Sie zum Notar bzw. zur Notarin.

Auch bei der Auflösung Ihrer GmbH sind wir Ihnen gerne behilflich.


Der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft wie z.B. einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) muss beurkundet und die Gründung durch notariell beglaubigte Erklärung zum Handelsregister angemeldet werden. Die Kapitalgesellschaft entsteht mit der Eintragung in das Handelsregister. Hierüber erfahren Sie mehr aus unserem Merkblatt „Die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)“. Ihre Angaben zur Gründung einer Ein-Personen-GmbH oder einer Mehr-Personen-GmbH können Sie uns mit dem hinterlegten Formular vorab mitteilen.


Eine Kapitalgesellschaft ist unabhängig von ihrem Geschäftsgegenstand Kaufmann kraft Rechtsform, so dass Sie immer zusätzlich zur Gewerbeanmeldung verpflichtet sind.


 

 


 


 



 

 

Denken Sie bitte außerdem an die Pflicht, den bzw. die wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens im Transparenzregister einzutragen. Die Eintragung im Transparenzregister ist formfrei und kann von Ihnen selbst erledigt werden.


Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft wie z.B einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft ist nicht formbedürftig, die Anmeldung zum Handelsregister bedarf allerdings der notariellen Beglaubigung, auch wenn die Eintragung im Register nicht für die Entstehung der Gesellschaft maßgeblich ist.


 

Wir beraten und unterstützen Sie in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten gerne und machen Ihnen geeignete Formulierungsvorschläge.


Die reibungslose Zusammenarbeit und frühzeitige Abstimmung mit anderen Beratern, insbesondere mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt, ist für den Erfolg Ihres Vorhabens besonders wichtig.