Schlichtung

In manchen Bundesländern, unter anderem auch in Bayern, gehört es zu den Auf­gaben der Notare, bei bestimmten Streitigkeiten einen Güteversuch durch­zu­füh­ren, bevor die Beteiligten Klage vor dem Amtsgericht erheben können.


Kommt es in der Güteverhandlung zu einer Einigung, kann diese vom Notar bzw. der Nota­rin in einer Vereinbarung niedergelegt werden, die vollstreckbar ist. Die Kos­ten für das Güteverfahren sind niedrig.


Der Güteversuch kann für die Beteiligten auch deshalb lohnend sein, weil Streitig­keiten in einem früheren Stadium außergerichtlich been­det werden können und mit Hilfe des Notars individuellere Lösungen durch Verein­barung möglich sind als durch eine Gerichtsentscheidung.