In manchen Bundesländern, unter anderem auch in Bayern, gehört es zu den Aufgaben der Notare, bei bestimmten Streitigkeiten einen Güteversuch durchzuführen, bevor die Beteiligten Klage vor dem Amtsgericht erheben können.
Kommt es in der Güteverhandlung zu einer Einigung, kann diese vom Notar bzw. der Notarin in einer Vereinbarung niedergelegt werden, die vollstreckbar ist. Die Kosten für das Güteverfahren sind niedrig.
Der Güteversuch kann für die Beteiligten auch deshalb lohnend sein, weil Streitigkeiten in einem früheren Stadium außergerichtlich beendet werden können und mit Hilfe des Notars individuellere Lösungen durch Vereinbarung möglich sind als durch eine Gerichtsentscheidung.